2.5 Wie die IV-Stelle zutreffend aufzeigt, trägt ihre vorliegend strittige Verfügung das Datum vom 13. September 2018. Die IV-Stelle verschickte diese gleichentags als eingeschriebene Sendung an die Versicherte. Am folgenden Tag wurde die eingeschriebene Sendung von der Poststelle am Wohnort der Versicherten zur Abholung bis 21. September 2018 avisiert. Die Sendung wurde jedoch innert dieser Frist nicht abgeholt, weshalb sie die Poststelle in der Folge mit dem Vermerk “nicht abgeholt“ an die IV-Stelle retournierte. Im Lichte der obigen Ausführun-