Somit liege es auf der Hand, dass die Versicherte vor der Zustellung der Sendung vom 1. Oktober 2018 Kenntnis von der angefochtenen Verfügung erhalten habe. Da laut den Angaben in der Verfügung vom 13. September 2018 den Sozialen Diensten G.____ eine Orientierungskopie zugestellt worden sei, müsse davon ausgegangen werden, dass die Versicherte die erwähnte Verfügung über die Sozialen Dienste G.____ in Empfang genommen habe. Man habe deshalb bei den Sozialen Diensten G.____ die Akten ab dem 13. September 2018 angefordert, um den Zeitpunkt zu eruieren, in welchem die Versicherte Kenntnis von der Verfügung erhalten habe. Mit Schreiben vom 7. November 2018 hätten die Sozialen Dienste G.___