Am 24. September 2018 sei die Verfügung von der Post mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an die IV-Stelle retourniert worden. In der Folge habe man der Versicherten die Verfügung am 1. Oktober 2018 (nochmals) auf normalem Postweg zugestellt. Den vorhandenen Akten sei nun allerdings zu entnehmen, dass die Versicherte am 26. September 2018 die Anwaltsvollmacht unterzeichnet habe, mit der sie ihre Rechtsvertreterin mit der Wahrung ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Verfügung vom 13. September 2018 beauftragt habe. Somit liege es auf der Hand, dass die Versicherte vor der Zustellung der Sendung vom 1. Oktober 2018 Kenntnis von der angefochtenen Verfügung erhalten habe.