E. In ihrer Vernehmlassung vom 30. Januar 2019 beantragte die IV-Stelle, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventualiter sei diese abzuweisen. Gleichzeitig legte sie ihren Ausführungen eine Beurteilung von Dr. med. C.____, Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD) beider Basel, vom 4. Januar 2019 bei.