D. Am 4. Dezember 2018 ersuchte die IV-Stelle das Kantonsgericht, ihr die Frist zur Vernehmlassung einstweilen abzunehmen, bis geklärt sei, ob die Beschwerdefrist eingehalten sei. Nachdem sich die Versicherte am 12. Dezember 2018 zu dieser Frage geäussert hatte, wies die instruierende Präsidentin des Kantonsgerichts die IV-Stelle mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 darauf hin, dass das Dreiergericht die Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung beurteilen werde. Es setzte der Beschwerdegegnerin deshalb eine neue Frist an, um (auch) materiell zur Beschwerde Stellung zu nehmen.