Darin beantragte sie, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sie die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ihr basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 % eine ganze Rente ab 1. Januar 2017 auszusprechen und auszurichten. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei zur Beurteilung ihres Leistungsanspruchs ein gerichtliches polydisziplinäres medizinisches Gutachten einzuholen, subeventualiter sei die Streitsache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und es sei diese zu verpflichten, ein zufallbasiertes polydisziplinäres medizinisches Gutachten einzuholen und nach Vorliegen des Gutachtens neu über den Leistungsanspruch zu entscheiden.