B. Gegen diese Verfügung erhob A.____, vertreten durch Rechtsanwältin Deborah Büttel, am 19. Oktober 2018 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsgericht (Kantonsgericht). Darin beantragte sie, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sie die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ihr basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 % eine ganze Rente ab 1. Januar 2017 auszusprechen und auszurichten.