://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner eine Parteientschädigung von CHF 2'515.10 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. Präsident Gerichtsschreiberin Roland Hofmann Karin Wiesner Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht