3.5 Die von der Beschwerdeführerin vorgetragene Rüge der willkürlichen Sachverhaltsfeststellung kann nicht gehört werden. Die Zeugen sowie die Beschwerdeführerin beschreiben den Beschwerdegegner als Mitarbeiter mit rauem Umgangston, der in der Vergangenheit seinen Arbeitskollegen gegenüber bereits mehrmals Kraftausdrücke wie «Arschloch» benutzt haben und in der Disposition ebenfalls häufig unangenehm aufgefallen sein soll, indem er sich über lange Touren beschwert habe. Es habe jedes Mal, wenn dem Beschwerdegegner eine lange Tour aufgetragen worden sei, zu Diskussionen geführt.