Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht krankschreiben lassen, um eine Tour nicht fahren zu müssen. Die Arbeitgeberin habe keine diesbezüglichen Arztzeugnisse eingereicht. Die erneute Drohung vom 5. November 2020, sich krankschreiben zu lassen, könne nicht als schwerwiegende Verfehlung qualifiziert werden. Denn es sei nicht erstellt, dass die Krankschreibung vorgetäuscht worden sei. Da die von der Arbeitgeberin behaupteten diesbezüglichen mündlichen Verwarnungen bestritten seien, blieben sie unbelegt und könnten nicht beachtet werden.