G. Mit Verfügung vom 15. September 2022 schloss der Präsident der zivilrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft den Schriftenwechsel, wobei allfällige Bemerkungen nach der Praxis zum unbedingten Replikrecht innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung zu erfolgen hätten. Den Parteien wurde der Entscheid aufgrund der Akten in Aussicht gestellt. Zudem wurde der Beschwerdeführerin das Protokoll der vorinstanzlichen Zeugenbefragung vom 13. Januar 2022 in Kopie zugestellt. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Erwägungen: