F. In seiner Beschwerdeantwort vom 14. September 2022 beantragte der Beschwerdegegner, vertreten durch Advokat Guido Ehrler, die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde, unter o/e-Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Auf die Ausführungen des Beschwerdegegners wird in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.