Unter Kostenund Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Als Verfahrensantrag wurde überdies verlangt, bei der Vorinstanz die Verfahrensakten beizuziehen und der Beschwerdeführerin eine Kopie des Protokolls der Zeugenbefragung anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Januar 2022 zuzustellen. Auf die Begründung der Beschwerde wird in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. E. Nach Eingang der vorinstanzlichen Akten wurden diese am 19. Juli 2022 B.____ (Beschwerdegegner) in Kopie zur Kenntnis zugestellt. Des Weiteren wurden dem Beschwerdegegner die vorinstanzlichen Audioaufnahmen mit Verfügung vom 28. Juli 2022 zugesandt.