D. Gegen dieses Urteil erhob die A.____ AG (Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt David Grimm, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht. In ihrer Eingabe vom 11. Juli 2022 beantragte sie die Aufhebung des Urteils der Gerichtspräsidentin vom 13. Januar 2022 sowie die Abweisung der Klage. Eventualiter sei das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kostenund Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.