B. Mit Schlichtungsgesuch vom 21. Januar 2021 verlangte B.____ beim Zivilkreisgericht Ba- sel-Landschaft Ost von der A.____ AG CHF 8'900.00 als Entschädigung für die unberechtigte fristlose Kündigung, Mehrforderung vorbehalten. Da anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 8. März 2021 keine Einigung unter den Parteien erzielt werden konnte, wurde B.____ die Klagebewilligung ausgestellt.