A. Seit August 2019 arbeitete B.____ als Chauffeur bei der A.____ AG, welche das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 31. August 2020 per 30. November 2020 ordentlich kündigte. Nach einem Vorfall in den Räumlichkeiten der A.____ AG vom 5. November 2020 wurde B.____ mit Schreiben vom selben Tag fristlos entlassen. Im Kündigungsschreiben wurde geltend gemacht, B.____ habe zum wiederholten Mal erteilte Aufträge verweigert. Zudem habe er Kollegen in der Disposition beleidigt und mit Kraftausdrücken wie «scheiss Schweizer» und «Drecksjugo» beschimpft. Er lehne lange Touren ab und drohe damit, zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen.