Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Als Verfahrensantrag wurde zudem verlangt, bei der Vorinstanz die Verfahrensakten beizuziehen und der Beschwerdeführerin eine Kopie des Protokolls der Zeugenbefragung anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Januar 2022 zuzustellen. Auf die Begründung der Beschwerde wird in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.