Ihre Aussagen wurden digital aufgezeichnet und gleichzeitig protokolliert. Die Gerichtspräsidentin hiess die Klage mit Urteil vom 13. Januar 2022 gut und verpflichtete die A.____ AG zur Leistung eines Betrags von CHF 7'564.45 nebst Zins zu 5% seit dem 8. März 2021. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben. Überdies hatte jede Partei ihre eigenen Parteikosten selbst zu tragen.