C. Am 8. Juni 2021 reichte die B.____ Arbeitslosenkasse beim Zivilkreisgericht Basel- Landschaft Ost die Klage auf Bezahlung von CHF 11'542.50 zuzüglich Zins zu 5% seit 8. März 2021 ein, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der A.____ AG. Anlässlich der Gerichtsverhandlung vor dem Gerichtspräsidium des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost reduzierte die B.____ Arbeitslosenkasse ihren geltend gemachten Betrag auf CHF 7'564.45 für bis zum 31. Dezember 2020 geleistete Taggelder zuzüglich Zins zu 5% seit 8. März 2021. Ferner wurden die beiden Zeugen D.____ und E.____ angehört. Ihre Aussagen wurden digital aufgezeichnet und gleichzeitig protokolliert.