___ AG die Bezahlung von CHF 11'542.50 zuzüglich Zins zu 5 % seit 8. März 2021 verlangte. Da anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 8. März 2021 keine Einigung unter den Parteien erzielt werden konnte, wurde der B.____ Arbeitslosenkasse die Klagebewilligung ausgestellt.