Im Kündigungsschreiben wurde geltend gemacht, C.____ habe zum wiederholten Mal erteilte Aufträge verweigert. Zudem habe er Kollegen in der Disposition beleidigt und mit Kraftausdrücken wie «scheiss Schweizer» und «Drecksjugo» beschimpft. Er lehne lange Touren ab und drohe damit, zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Ausserdem rede er vor Kunden negativ über die A.____ AG, was rufschädigend sei. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. November 2020 sei nicht mehr zumutbar. Gleichzeitig wurde gegen C.____ ein Hausverbot für alle Gebäude und Büros der A.____ AG ausgesprochen.