Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Die Entscheidgebühr von CHF 600.00 für das Beschwerdeverfahren wird dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Forderung des Staates wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 600.00 verrechnet. Rechtsanwalt B.____ hat dem Beschwerdeführer die von diesem vorgeschossenen Kosten im Betrag von CHF 600.00 zu ersetzen. 3. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. Präsident Gerichtsschreiberin