_, vertreten durch Rechtsanwalt B.____, eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 zu bezahlen (Ziff. 2 Abs. 3). B. Gegen diesen Entscheid erhob A.____ mit Eingabe vom 19. Juli 2021 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, und stellte folgende Anträge: «1. Es sei der Entscheid des Zivilkreisgerichts vom 05. Juli 2021 so weit aufzuheben, als die Beschwerdegegnerin 2 zu verpflichten sei, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung gemäss beiliegender Kostennote zu entrichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Es wird darum ersucht, die Kostennote nachreichen zu können.»