A. Mit Eingabe vom 31. Mai 2021 ersuchte die C.____, vertreten durch Rechtsanwalt Andri Obrist, beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West um Vollstreckung des Entscheids des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 20. Oktober 2020. Der Präsident des angerufenen Zivilkreisgerichts wies dieses Gesuch mit Entscheid vom 5. Juli 2021 ab (Ziff. 1), auferlegte die Gerichtsgebühr von CHF 1'000.00 der Gesuchsklägerin, verbunden mit dem Hinweis, dass die Gerichtsgebühr mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet werde (Ziff. 2 Abs. 1 und 2), und verpflichtete die Gesuchsklägerin überdies, dem Gesuchsbeklagten A.____, vertreten durch Rechtsanwalt B.__