Ebenso decken sich die darin erwähnten Befunde mit der oben erwähnten medizinischen Dokumentation seines Vorzustandes. Es muss deshalb sein Bewenden damit haben, dass im November 2012 durch den Unfall lediglich eine vorübergehende Akzentuierung in Form einer symptomatisierenden Aktivierung einer bereits vorbestehenden Diskushernie ausgelöst wurde, das Kriterium für eine traumatische Schädigung der LWS mangels Bild gebender, objektivierbarer und struktureller Veränderung und damit für eine eigentliche Verschlimmerung eines bislang klinisch stummen degenerativen Vorzustandes hingegen nicht erfüllt ist.