5.1 Aufgrund der in den medizinischen Akten erwähnten MRI-Untersuchung aus dem Jahre 2009 steht fest, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des fraglichen Unfalls im November 2012 bereits erhebliche degenerative Veränderungen an der Wirbelsäule aufgewiesen hat. So bestand gemäss MRI vom 9. Dezember 2009 schon zuvor eine kaudal luxierte Diskushernie auf derselben Höhe L4/5, wie sie auch anhand aktueller Bildgebungen im Zeitpunkt unmittelbar nach dem Unfallereignis vom 16. November 2012 erhoben werden konnte (vgl. Bericht der Not-