4.11 Gemäss der kreisärztlichen Beurteilung von Prof. Dr. J.____ vom 9. Juli 2013 sei aufgrund der medizinischen Aktenlage dokumentiert, dass eine grosse, nach kaudal umgeschlagene Diskushernie auf Höhe L4/5 vorbestanden habe. Die Tatsache, dass es im Jahre 2009 zu überwiegend rechtsseitig ausstrahlenden Schmerzen, nunmehr 2012 jedoch zu linksseitigen Beschwerden gekommen sei, ändere nichts an der Tatsache, dass bildgebend keine strukturellen Läsionen zu finden seien.