4.10 Der kreisärztlichen Kurzbeurteilung von Prof. Dr. J.____, Facharzt für Chirurgie, vom 8. Juli 2013 zufolge habe der Unfall vom 16. November 2012 zu keinen zusätzlichen, bildgebend nachweisbaren, strukturellen Läsionen am Rücken geführt. Die Diskushernie sei bereits im Jahre 2009 beschrieben worden. Es könne daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei den Beschwerden des Versicherten aktuell keine Unfallfolgen mehr eine Rolle spielen würden.