4.7 Gemäss Arztzeugnis UVG des Spitals H.____ vom 6. Februar 2013 sei eine Diskushernie L4/5 links zu diagnostizieren. Bereits vor Jahren hätten ähnliche Beschwerden auf der rechten Seite bestanden. Der Befund sei keine ausschliessliche Unfallfolge. Die Diskushernie sei vorbestehend und durch das akute Ereignis symptomatisch geworden. 4.8 Gemäss Bericht des Spitals H.____ vom 22. April 2013 sei eine Restparese des Grosszehenhebers und des Fussaussenrandhebers links bei nach kaudal sequestrierter Dis-