4.6 Gemäss Beurteilung im Bericht der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin des Spitals H.____ vom 18. Januar 2013 sei im aktuellen MRI eine subligamentäre, mediane und beidseits paramediane Bandscheibenherniation in Höhe L4/5 nachgewiesen. Im Weiteren könne eine Migration von Bandscheibengewebe nach kaudal in den rechten Recessus lateralis mit Kompression der Nervenwurzel L5 rechts und eine Bedrängung der Nervenwurzel L5 links erhoben werden.