Der Versicherte nahm seine Tätigkeit ab 6. März 2013 zunächst im Umfang von 50% und ab 22. April 2013 wieder zu 80% auf. Nachdem er ab 20. Juni 2013 wieder vollständig arbeitsfähig war, erlitt er Anfang Juli 2013 einen Rückschlag, bevor er ab 8. Juli 2013 in der Folge anschliessend wieder voll arbeitsfähig war. B. Nach Abklärung der gesundheitlichen Verhältnisse teilte die SUVA dem Versicherten mit Verfügung vom 16. August 2013 mit, dass die noch bestehenden Beschwerden nicht mehr unfallbedingt, sondern ausschliesslich krankhafter Natur seien. Der Fall werde deshalb abgeschlossen und der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen per Ende August 2013 eingestellt.