{"Signatur": "BL_KG_002", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2014-04-24", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_2013-14-14_2014-04-24.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d54da246-2afe-42cc-8941-a61aa7775149&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050833", "Checksum": "bbcb0de4409b50fe25d8351bb0fd3fc9"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_2013-14-14_2014-04-24.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=85f3f72a-291f-45f8-8f18-8ae7d64deef7", "Checksum": "80cd8419d37c420c920e0dc81b9e4e94"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["2013 14 14", "2013 2014 14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 24.04.2014 2013 14 14 (2013 2014 14)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Leistungen"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:04:52", "Checksum": "b8d82d51f4185fc3e901a77e28546d40", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 24.04.2014 2013 14 14 (2013 2014 14)\nRegeste:\nLeistungen\n\n4.3 Dem Austrittsbericht der Notfallstation des Spitals H.____ vom 23. November 2012\nzufolge sei eine Diskushernie L4/5 links mit Grosszehenheber- und Fussaussenrandheber-\nParese zu diagnostizieren. Vor rund einer Woche sei der Patient von hinten überraschenderweise von einem Kind angesprungen worden. Im weiteren Verlauf seien deutliche Beschwerden\naufgetreten. Er habe bereits vor Jahren – allerdings rechtsseitig – unter sehr ähnlichen Beschwerden gelitten, die dazumal unter konservativer Therapie gut beherrschbar gewesen seien.\n\n4.4 Dem Bericht des Spitals H.____ vom 11. Dezember 2012 ist zu entnehmen, dass der\nVersicherte an Rückenschmerzen und ausstrahlenden Schmerzen in das linke Bein gelitten\nhabe, nachdem ihm sein Kind überraschenderweise in den Rücken gesprungen sei. Bei Ischialgien und linksseitiger Parese sei am 23. November 2012 die Frage nach einer Operationsindikation gestellt worden. Vor Jahren habe er an sehr ähnlichen Beschwerden gelitten, allerdings\nrechtsseitig. Damals seien mittels MRI eine Diskushernie und Paresen erhoben worden. Seit\ndem 23. November 2012 bestehe eine volle Arbeitsunfähigkeit.\n\n4.5 Gemäss Rückmeldung der ambulanten Physiotherapie der Rehaklinik I.____ vom\n3. Januar 2013 sei eine Tendenz zur Besserung in sehr bescheidenem Rahmen festzustellen.\nDer Versicherte habe nach den letzten Rückenproblemen im Jahre 2009 mit Diskushernie auf\nHöhe 4/5 rechts nach einigen Wochen seine Arbeit als B.____ wieder aufnehmen können. Dieses Mal sei der Verlauf schwieriger, die Paresen ausgeprägter und die Schmerzen hartnäckiger.\n\n4.6 Gemäss Beurteilung im Bericht der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin des Spitals H.____ vom 18. Januar 2013 sei im aktuellen MRI eine subligamentäre, mediane und beidseits paramediane Bandscheibenherniation in Höhe L4/5 nachgewiesen. Im Weiteren könne\neine Migration von Bandscheibengewebe nach kaudal in den rechten Recessus lateralis mit\nKompression der Nervenwurzel L5 rechts und eine Bedrängung der Nervenwurzel L5 links erhoben werden.\n\n4.7 Gemäss Arztzeugnis UVG des Spitals H.____ vom 6. Februar 2013 sei eine Diskushernie L4/5 links zu diagnostizieren. Bereits vor Jahren hätten ähnliche Beschwerden auf\nder rechten Seite bestanden. Der Befund sei keine ausschliessliche Unfallfolge. Die Diskushernie sei vorbestehend und durch das akute Ereignis symptomatisch geworden.\n\n4.8 Gemäss Bericht des Spitals H.____ vom 22. April 2013 sei eine Restparese des\nGrosszehenhebers und des Fussaussenrandhebers links bei nach kaudal sequestrierter Dis-\n\nSeite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nkushernie L4/5 zu diagnostizieren. Der Patient berichte über eine vollständige Rückläufigkeit\nder Schmerzen bei aber noch verbleibender Kraftminderung fussbetont. Den Arbeitsalltag könne er im Umfang von 50% aktuell problemlos bewältigen. Allerdings gebe es immer wieder Situationen, bei welchen eine besondere Belastung der linken unteren Extremität erforderlich sei,\nund bei welcher die grosse Unsicherheit sowie das Wegknicken des Fusses ein gewisses Un-\nfall- und Verletzungsrisiko darstelle. Das Gangbild sei zügig und hinkfrei. Die differenzierten\nGangbilder seien sicher demonstrierbar. Allerdings falle eine gewisse Unsicherheit beim Fersengang links auf. Seit dem 22. April 2013 sei der Patient wieder im Umfang von 80% arbeitsfähig. Es sei von einer vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auszugehen. Inwieweit sich die Kraftminderung vollumfänglich verbessern werde, sei noch nicht absehbar.\n\n4.9 Dem Bericht des Spitals H.____ vom 20. Juni 2013 zufolge berichte der Patient über\neine weitere Verbesserung der zuletzt noch beschriebenen Kraftminderung im linken Fuss.\nSchmerzen bestünden insbesondere nach einem langen Arbeitstag. Im Prinzip sei das Arbeiten\naber weitestgehend wieder möglich. Zuletzt sei der Patient im Umfang von 80% arbeitsfähig\ngeschrieben gewesen, habe de facto aber eine 100%-ige Leistung erbracht. Die differenzierten\nGangbilder seien sicher demonstrierbar. Auch der Fersengang links gehe deutlich besser, jedoch komme es bei längerem Stehen auf der linken Ferse noch zu einem Absinken des Vorfusses. Die zuletzt beschriebenen Schmerzen, Beschwerden und motorischen Defizite links seien\nweiter rückläufig. In den letzten Jahren sei es immer wieder zu Schmerzexazerbationen im Sinne einer Radikulopathie gekommen. Momentan könne der Patient seine Arbeit wieder vollumfänglich ausüben. Man sollte sich trotzdem über eine Umschulung für einen körperlich weniger\nbelastenden Arbeitsplatz Gedanken machen.\n\n4.10 Der kreisärztlichen Kurzbeurteilung von Prof. Dr. J.____, Facharzt für Chirurgie, vom\n8. Juli 2013 zufolge habe der Unfall vom 16. November 2012 zu keinen zusätzlichen, bildgebend nachweisbaren, strukturellen Läsionen am Rücken geführt. Die Diskushernie sei bereits\nim Jahre 2009 beschrieben worden. Es könne daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei den Beschwerden des Versicherten aktuell keine Unfallfolgen mehr eine Rolle spielen würden.\n\n4.11 Gemäss der kreisärztlichen Beurteilung von Prof. Dr. J.____ vom 9. Juli 2013 sei aufgrund der medizinischen Aktenlage dokumentiert, dass eine grosse, nach kaudal umgeschlagene Diskushernie auf Höhe L4/5 vorbestanden habe. Die Tatsache, dass es im Jahre 2009 zu\nüberwiegend rechtsseitig ausstrahlenden Schmerzen, nunmehr 2012 jedoch zu linksseitigen\nBeschwerden gekommen sei, ändere nichts an der Tatsache, dass bildgebend keine strukturellen Läsionen zu finden seien.\n\n"}