Dem Beschwerdeführer wird der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 800.-- zurückerstattet. 3. Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2'495.10 (inkl. Mehrwertsteuer) auszurichten. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht