Trotz der psychischen Störung könnten beim Versicherten auch Ressourcen erhoben werden. Er wirke kämpferisch im Verfolgen seiner Ziele, verfüge über eine Partnerbeziehung und eine gute Beziehung zu den Kindern, er erlebe tatkräftige Unterstützung durch die Verwandten und habe regelmässigen Kontakt mit Bekannten und Kollegen. Seine Kommunikationsund Kontaktfähigkeit seien gut. 7.3.4 In seiner Stellungnahme vom 22. November 2021 zum psychiatrischen Teilgutachten legte Dr. F.____ seine unterschiedliche Sichtweise zum psychischen Krankheitsgeschehen des Versicherten unter der Optik des behandelnden Arztes dar und hielt an einer durchgehenden,