Der Test ergab zwar eine mässig ausgeprägte Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben sowie der Widerstands- und Durchhaltefähigkeit, hingegen aber eine nur leicht ausgeprägte Beeinträchtigung der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, der Ent- scheidungs- und Urteilsfähigkeit, der Proaktivität und Spontanaktivität, der Fähigkeit zu familiären Beziehungen, der Fähigkeit zur Selbstpflege und Selbstversorgung sowie der Mobilität und Verkehrsfähigkeit. Trotz der psychischen Störung könnten beim Versicherten auch Ressourcen erhoben werden.