Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht seines linken Fusses, da es nach mehreren Operationen zu keiner Verbesserung der Gehproblematik gekommen sei. Formale Denkstörungen oder psychotisches Geschehen seien nicht vorhanden. Ebenfalls könne aktuell eine Suizidalität verneint werden, diese sei jedoch in der Anamnese latent vorhanden gewesen. Der Versicherte sei dünnhäutig und es fehle ihm an Selbstwertgefühl. Auch habe er Schuldgefühle gegenüber seinen Kindern und seiner Ehefrau. Ferner sei eine soziale Zurückgezogenheit und eine Isolation bei fehlender Tagesstruktur zu erkennen.