Vorher sei ihm nicht bewusst gewesen, dass psychisch etwas nicht stimme. Dr. D.____ schloss auch nicht aus, dass die Schwelle für die Inanspruchnahme psychi- atrisch-psychotherapeutischer Hilfe kulturbedingt für den Versicherten hoch gewesen sei, weshalb erst spät mit einer Therapie habe begonnen werden können. Wie es sich damit verhält, kann – wie gesagt – nachträglich mangels entsprechender psychiatrischer Berichte nicht zuverlässig ermittelt werden. Fest steht hingegen, dass der Versicherte seit Februar 2020 in psychiatrischer Behandlung ist und der behandelnde Facharzt eine depressive Störung diagnostiziert hat.