Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 7.1.2 Die Frage, ob eine relevante posttraumatische Arthrose im unteren Sprunggelenk besteht oder nicht, lässt Dr. C.____ letztlich offen. Er selbst begründete seine abweichende Diagnose der leichten degenerativen Veränderungen des unteren Sprunggelenkes in erster Linie mit den aktuellen MRT-Ergebnissen, wonach keine auffälligen Befunde, namentlich keine wesentlichen Knorpelläsionen und keine Peritendinitis, hätten festgestellt werden können. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit vermag die Beurteilung von Dr. C.____