Die von Dr. F.____ in seinen Berichten vom 3. August 2020 und 29. September 2020 festgestellte mittelgradige depressive Episode könne hinsichtlich der Diagnose einer depressiven Episode bestätigt werden, jedoch nicht in Bezug auf den Schweregrad. Dr. D.____ kam zum Schluss, dass der Versicherte aus psychiatrischer Sicht in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Maschinist zwischen acht und achteinhalb Stunden pro Tag arbeitsfähig sei mit einer Leistungseinschränkung von 25 % seit Februar 2020. Für den Zeitraum Mai 2013 bis Februar 2020 sei von einer