Der Versicherte verfüge über ausgeprägte theatralische Fähigkeiten, die er während der gutachterlichen Untersuchung eingesetzt habe. Es sei durchaus möglich, dass er die Einschränkungen infolge der Verletzung am linken Fuss als eine "narzisstische Kränkung" erlebe, die er auch im Zeitpunkt der Untersuchung nicht habe überwinden können.