Anamnestisch und nach Aktenlage bestehe eine erklärungsbedürftige Latenz zwischen der traumatisch erlebten Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2013 und dem Auftreten der krankheitswerten depressiven Symptome im Jahr 2020. Theoretisch sei nicht auszuschliessen, dass die psychiatrische Symptomatik erst so spät erkannt worden sei, weil der Fokus lange auf den körperlichen Einschränkungen gelegen habe. Die Anmerkung von Dr. B.____ in seinem orthopädischen Gutachten vom 27. Juni 2018, der Versicherte leide unter einer "reaktiven, depressiven Verstimmung", könnte als Hinweis in diese Richtung verstanden werden.