Diesbezüglich führte Dr. C.____ detaillierter aus, dass im Rahmen der postoperativen Rehabilitation von Mai 2013 bis Oktober 2013 eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Seit November 2013 betrage die Arbeitsfähigkeit als Bauhilfsarbeiter 75 % für körperlich mittel- Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht schwere bis schwere, vorwiegend stehende und gehende Tätigkeiten, welche häufig auf unebenem Boden und in kalter und feuchter Umgebung stattfänden. Für adaptierte, leichte und vorwiegend sitzende Tätigkeiten sei der Versicherte seit November 2013 zu 100 % arbeitsfähig.