Namentlich wiesen das orthopädische und das psychiatrische Teilgutachten Widersprüche auf. Um die Arbeitsfähigkeit rechtsgenüglich beurteilen zu können, sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten einzuholen. C. Mit Vernehmlassung vom 23. November 2022 beantragte die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g :