A. Der 1966 geborene A.____ arbeitete als Maschinist in einem 100 %-Pensum. Daneben war er rund 2 x 3 Stunden pro Woche als Unterhaltsreiniger tätig. Am 22. Mai 2013 stürzte er bei der Arbeit auf der Baustelle von einer Leiter und zog sich eine Calcaneustrümmerfraktur am linken Fuss zu. In der Folge musste er sich diversen Fussoperationen unterziehen. Die Suva anerkannte ihre Leistungspflicht und erbrachte die gesetzlichen Leistungen. Mit Verfügung vom 16. Januar 2020 sprach sie A.____ gestützt auf das Gutachten von Dr. med.