Erst anlässlich der Neuverfügung der Herabsetzung der Rente bzw. der Einstellung der Invalidenrente habe das neue EDV-System erkennen können, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin und Vater der beiden Kinder C.____ und B.____ von der Familienausgleichskasse Basel-Stadt in den Jahren 1996 bis 2001 Kinderzulagen bezogen habe. Es sei einzig dem neuen System zu verdanken, dass der Anspruch auf Kinderrenten entdeckt worden sei. Das System weise darauf hin, wenn Eltern gleichzeitig Leistungen der Invalidenversicherung und Kinderzulagen gemäss dem Familienzulagengesetz von