In ihrer Stellungnahme vom 2. August 2012 legte die Ausgleichskasse Basel-Stadt dar, dass die Kinderrenten nicht zur Auszahlung gelangt seien, weil sie weder von der Beschwerdeführerin noch von der Beschwerdegegnerin über die Existenz der beiden Kinder informiert worden sei. Erst anlässlich der Neuverfügung der Herabsetzung der Rente bzw. der Einstellung der Invalidenrente habe das neue EDV-System erkennen können, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin und Vater der beiden Kinder C.____ und B.____ von der Familienausgleichskasse Basel-Stadt in den Jahren 1996 bis 2001 Kinderzulagen bezogen habe.