5.2.1 Mit Verfügungen vom 27. März 2012 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin ab dem 1. März 2007 Kinderrenten zu. In ihrer Stellungnahme vom 2. August 2012 legte die Ausgleichskasse Basel-Stadt dar, dass die Kinderrenten nicht zur Auszahlung gelangt seien, weil sie weder von der Beschwerdeführerin noch von der Beschwerdegegnerin über die Existenz der beiden Kinder informiert worden sei.