B. Dagegen erhob A.____ mit Eingabe vom 16. April 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht. Mit verbesserter Beschwerdeeingabe vom 30. Mai 2012 beantragte sie, es seien die IV-Verfügungen vom 27. März 2012 in Bezug auf die Kinderrenten aufzuheben und der Beginn der Nachzahlungen der Kinderrenten sei bei C.____ auf den 1. März 1996 und bei B.____ auf den 1. Juni 1998 zu datieren. Zudem seien die Assistenzbeiträge für die gesamte Dauer des Bezugs der Hilflosenentschädigung nachzuzahlen, unter Verrechnung der Rückforderung.