Die Ausrichtung der Rente werde deshalb rückwirkend per 1. Januar 2008 auf eine Viertelsrente reduziert und per 31. Dezember 2009 ganz aufgehoben. Für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 liege eine Meldepflichtverletzung der Versicherten vor. Insgesamt bestehe daher nach Berücksichtigung der zu verrechnenden Kinderrenten für die beiden Kinder B.____ und C.____, auf die die Versicherte von März 2007 bis Dezember 2009 Anspruch gehabt habe, ein Rückforderungsanspruch im Gesamtbetrag von Fr. 32'553.--.