Anlässlich der am 7. Oktober 2011 von Amtes wegen eingeleiteten Revision der Invalidenrente teilte die Versicherte der IV-Stelle mit, dass ihr Einkommen ab dem nächsten Jahr erhöht und sie deshalb per Ende Jahr auf weitere Leistungen der IV verzichten werde. Mit Verfügungen vom 9. März 2012 und vom 27. März 2012 stellte die IV-Stelle zusammenfassend fest, dass der Invaliditätsgrad ab dem 1. Januar 2008 48 % und ab dem 1. Januar 2009 noch 45 % betragen habe. Die Ausrichtung der Rente werde deshalb rückwirkend per 1. Januar 2008 auf eine Viertelsrente reduziert und per 31. Dezember 2009 ganz aufgehoben.